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   BGH, 30.05.1972 - I ZR 3/71   

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https://dejure.org/1972,7318
BGH, 30.05.1972 - I ZR 3/71 (https://dejure.org/1972,7318)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1972 - I ZR 3/71 (https://dejure.org/1972,7318)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1972 - I ZR 3/71 (https://dejure.org/1972,7318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines "Wettbewerbskampfs auf dem Melkmaschinenmarkt" - Relevanz des Übergehens von Beweisanträgen - Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Veröffentlichung von Artikeln in der landwirtschaftlicher Zeitschrift - Kritik geschäftlichen ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 03.07.1968 - 3 U 87/66
    Auszug aus BGH, 30.05.1972 - I ZR 3/71
    Im einzelnen wird dazu auf die Wiedergabe des Anzeigentextes in der Beiakte 3 U 87/66 OLG Hamburg (GA 12 und 13) verwiesen.

    festzustellen, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtlichen weitergehenden Schaden zu ersetzen, der der Klägerin aus der Verbreitung der in der "Deutschen Landwirtschaftlichen Presse" 16/67 enthalten gewesenen gegen die Klägerin gerichteten Geschäftsanschwärzungen und irreführende Berichterstattung über ein im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Klägerin ergangenes Verbot von Werbebehauptungen in Sachen LG Hamburg 15 Q 177/66 und Hans OLG 3 U 87/66 erwachsen ist und noch erwachsen wird.

  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67

    Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB

    Auszug aus BGH, 30.05.1972 - I ZR 3/71
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß das Grundrecht der Meinungsäußerung auch das Recht einschließt, an einem Gewerbebetrieb selbst dann Kritik zu üben, wenn das für diesen nachteilige Folgen hat; ebenso entspricht es aber der ständigen Rechtsprechung, daß der Kritik des geschäftlichen Verhaltens hinsichtlich Form und Inhalt Grenzen gezogen sind, bei deren Überschreitung die Meinungsäußerung widerrechtlich wird, wobei die Grenzen jeweils nur auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung zu bestimmen sind (vgl. BVerfGE 7, 198/204; BGHZ 45, 296, 306 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] - Höllenfeuer; GRUR 1969, 624 - Hormoncreme).
  • LG Köln, 28.10.1968 - 15 O 35/67
    Auszug aus BGH, 30.05.1972 - I ZR 3/71
    In dem anschließenden Verfahren der Hauptklage (15 O 35/67 LG Hamburg), in dem die jetzige Klägerin ihre Behauptungen als richtig bezeichnete und sich auf Sachverständigenbeweis berufen hatte, verglichen sich die Firma U. und die jetzige Klägerin zu den erwähnten Punkten wie folgt:.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 30.05.1972 - I ZR 3/71
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß das Grundrecht der Meinungsäußerung auch das Recht einschließt, an einem Gewerbebetrieb selbst dann Kritik zu üben, wenn das für diesen nachteilige Folgen hat; ebenso entspricht es aber der ständigen Rechtsprechung, daß der Kritik des geschäftlichen Verhaltens hinsichtlich Form und Inhalt Grenzen gezogen sind, bei deren Überschreitung die Meinungsäußerung widerrechtlich wird, wobei die Grenzen jeweils nur auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung zu bestimmen sind (vgl. BVerfGE 7, 198/204; BGHZ 45, 296, 306 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] - Höllenfeuer; GRUR 1969, 624 - Hormoncreme).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BGH, 30.05.1972 - I ZR 3/71
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß das Grundrecht der Meinungsäußerung auch das Recht einschließt, an einem Gewerbebetrieb selbst dann Kritik zu üben, wenn das für diesen nachteilige Folgen hat; ebenso entspricht es aber der ständigen Rechtsprechung, daß der Kritik des geschäftlichen Verhaltens hinsichtlich Form und Inhalt Grenzen gezogen sind, bei deren Überschreitung die Meinungsäußerung widerrechtlich wird, wobei die Grenzen jeweils nur auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung zu bestimmen sind (vgl. BVerfGE 7, 198/204; BGHZ 45, 296, 306 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] - Höllenfeuer; GRUR 1969, 624 - Hormoncreme).
  • BGH, 05.12.1975 - I ZR 2/74

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Organisationsmangels auf Grund

    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1972 - I ZR 3/71 - Bezug genommen, durch das das Urteil des Berufungsgerichts vom 19. November 1970 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen worden ist.
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